Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die sachgerechte Heranführung der Kundschaft und deren fachkundige Begleitung bei der Investition in Wertpapiere nur durch den Erhalt der provisionsbasierten Beratung gewährleistet werden kann. Ein Verbot dieser Form der Beratung würde insbesondere zu einer Beratungslücke bei der Gruppe der Kleinanleger:innen führen. Dies liegt vor allem daran, dass sich die Honorarberatung für diese Gruppe mit kleinen Anlagebeträgen im Vergleich zur Provisionsberatung nicht rechnet und somit eine unüberwindbare Kostenhürde darstellt.