Mit dem neuen Restrukturierungsrahmen stehen Unternehmen ab 2021 attraktive Sanierungsinstrumente außerhalb der Insolvenz zur Verfügung. Unter anderem soll ermöglicht werden, außerhalb eines Insolvenzverfahrens in die Rechte bestimmter Gläubigergruppen einzugreifen, beispielsweise durch Forderungsverzichte. Daneben erlaubt der Entwurf die gerichtliche Beendigung nachteiliger Verträge (z.B. Mietverträge). Zudem sind Vollstreckungssperren während der Erstellungsphase des Plans vorgesehen. In diesem Webcast gaben Experten einen Überblick zum aktuellen Entwurf dieses neuen Sanierungsverfahrenes (Stand: 01/12/2020).