Anfang Februar haben die Europäischen Aufsichtsbehörden ihren finalen Bericht und Entwurf des technischen Regulierungsstandards
(Draft RTS) zur Offenlegungsverordnung vorgelegt. Daraus ergeben sich klare Vorgaben zur Veröffentlichung von Informationen, insbesondere für nachhaltige Produkte im Sinne der Artikel 8 und 9 der Verordnung.
In unserem Webcast Live haben wir Ihnen ein Update zu den konkreten Inhalten der Verordnung sowie einen Überblick über die Änderungen gegenüber den ursprünglichen Draft RTS geben. Im Anschluss gingen wir auf die wichtigsten Anforderungen und Handlungsbedarfe ein, die sich daraus ableiten.