Ab Ende 2020 fallen die ersten alten Windenergieanlagen aus der 20-jährigen EEG-Förderung. Aber auch ohne die staatliche Förderung möchten viele Erzeuger die Sicherheit über die Höhe ihrer zukünftigen Erlöse. Power Purchase Agreements – kurz PPAs – sind hier eine mögliche Lösung. PPAs sind langfristige Direktabnahmeverträge mit Großkunden. Solche Vereinbarungen sind stark im Kommen, allerdings gibt es bei ihrer Ausgestaltung rechtliche und bilanzielle Herausforderungen.
In unserem Whitepaper werfen wir einen Blick auf die PPAs. Dabei gehen wir unter anderem den Fragen nach: