Die Umsetzung der EU-Taxonomie ist ohne Zweifel eine Herausforderung für jedes betroffene Unternehmen - gerade auch im Hinblick auf verpflichtend anstehende Berichterstattungen ab dem Geschäftsjahr 2021. Bereits ab dann müssen Unternehmen gewisse Berichterstattungen zu den Minimum Safeguards für die ersten zwei definierten Umweltziele vornehmen. Für das Geschäftsjahr 2022 wird von der EU-Taxonomie eine vollumfängliche Berichterstattung zu allen sechs Umweltzielen verpflichtend.
Mit unserem Whitepaper „Minimum Safeguards“ geben wir einen Überblick zum aktuellen Stand der Diskussion sowie eine Auslegung der Anforderungen hinsichtlich der sozialen Mindeststandards, welche sich aus der EU-Taxonomie ergeben.
Neben der EU-Taxonomierichtlinie sind viele unserer Kunden in Deutschland auch mit den Anforderungen des neuen deutschen Gesetzes zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (LkSG) konfrontiert. Eine vergleichende Analyse zwischen den Anforderungen des LkSG und unserem KPMG-Ansatz für die Anforderungen der sozialen Mindeststandards wird ebenfalls in unserem Whitepaper aufgezeigt.