Das am 28. Juni 2025 in Kraft tretende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Das gilt auch für digitale Angebote: Webseiten und Apps müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Im Webcast klärten wir, was sich konkret hinter diesen Begriffen und Anforderungen verbirgt.