Mit der Umsetzung der Grundsteuerreform müssen etwa 36 Millionen Grundstücke zum 1. Januar 2022 neu bewertet werden. Das ist insbesondere für gesetzliche Krankenversicherungen ein erheblicher Aufwand.
Ein Element der Grundsteuerreform ist die Öffnungsklausel für Bundesländer. Damit kommt ihnen das Recht zu, eigene Bewertungsmodelle einzuführen. Einige Länder entwerfen bereits eigene Grundsteuergesetze, die Anfang 2025 angewendet werden müssen. Zukünftig könnte es daher bundesweit bis zu 16 verschiedene Regelungsmodelle geben.
In unserer Präsentation „Grundsteuer und Ihre Auswirkung auf das Immobilienmanagement der gesetzlichen Krankenkasse - Wie sich die gesetzlichen Krankenkassen auf die geplante Neuregelung vorbereiten sollten" können Sie sich über das Thema informieren.