Setting the baseline towards transparency: Zweite Studie zur EU-Taxonomie

Die betroffenen Unternehmen setzen die Berichtspflichten sehr unterschiedlich um.

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Erstmals müssen kapitalmarktorientierte Industrieunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden die Vorgaben der EU-Taxonomie-Verordnung vollständig erfüllen, also über die Taxonomiekonformität ihrer Tätigkeiten Bericht erstatten. Die Umsetzung dieser Pflichten fällt allerdings sehr unterschiedlich aus. Das zeigt der zweite Teil der Studie „Setting the baseline towards transparency“, für den KPMG International die Berichterstattung von 281 betroffenen europäischen Unternehmen analysiert hat. 
 
Die Ergebnisse zeigen: Der durchschnittliche taxonomiefähige Umsatz der untersuchten Unternehmen liegt bei 37 Prozent. Doch nur die Hälfte hiervon stufen die Unternehmen auch als taxonomiekonform ein. Dies zeigt, dass die Konformitätskriterien eine große Herausforderung sind – nicht zuletzt, weil es noch an detaillierten Leitlinien und Best-Practice-Beispielen fehlt.