Nach dem Inkrafttreten der EU-Taxonomie-Verordnung als Bestandteil des Green Deal im Juli 2020 erfolgt im Jahr 2022 die erste offizielle Berichterstattung. Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten und enthält umfangreiche Berichtspflichten. So soll es möglich sein, die nachhaltigen Tätigkeiten im Unternehmen darzustellen, vergleichbar zu machen und Transparenz zu erzeugen, inwieweit diese Tätigkeiten zu den insgesamt sechs von der EU benannten Umweltzielen beitragen.
In der Studie „Setting the baseline towards transparency“ wertet KPMG International die Berichte von europäischen Unternehmen zur EU-Taxonomie aus und gibt Antworten darauf, wie diese Firmen die neuen Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit umgesetzt haben. Dabei wird unter anderem anhand der großen Bandbreite an Kennzahlen deutlich, wie unterschiedlich die Vorschriften der EU-Taxonomie ausgelegt und angewendet werden - ein guter Grund, schon jetzt mit der Vorbereitung des kommenden Berichtszeitraums zu starten.