Echtzeitüberweisungen: Alles bereit für den Go-live?

Eine EU-Verordnung verpflichtet Finanzdienstleister, die ihren Kunden SEPA-Zahlungen anbieten, diese ab 2025 in Echtzeit sowohl empfangen als auch versenden zu können. Unsere Broschüre fasst die relevanten Maßnahmen zur Vorbereitung zusammen.

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SEPA-Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) sind seit 2017 möglich, werden allerdings noch nicht besonders häufig genutzt. Die Verordnung 2024/886, die die EU am 08. April veröffentlicht hat, soll nun diese Transaktionsart stärken und als neuen Standard etablieren. Die Verordnung verpflichtet alle Kredit-, E-Geld- und Zahlungsinstitute, die ihren Kunden SEPA-Zahlungen anbieten, diese in Echtzeit sowohl empfangen als auch versenden zu können. Um die dafür notwendigen Anforderungen erfüllen zu können, kommen auf Finanzinstitute umfangreiche Vorbereitungen zu. 

Unsere Broschüre „Echtzeitüberweisungen: Alles bereit für den Go-Live?“ geht auf die notwendigen vorbereitenden Maßnahmen und Aufgaben dezidiert ein und bietet Handlungsempfehlungen und hilfreiche Hinweise.