Um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus abzufedern, hat die Bundesregierung diverse Maßnahmen beschlossen („Corona-Schutzschild“). Zu den steuerlichen Liquiditätshilfen zählen u.a. verbesserte Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung.
Ergänzt werden diese durch Erleichterungen der einzelnen Bundesländer, etwa im Bereich der Gewerbesteuer und bei der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung.
Alle relevanten Fragen und Antworten zu diesem Themenkomplex haben wir in einem FAQ zusammengetragen. Sie finden dort außerdem Links zu den Antragsformularen der Bundesländer.