Das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) soll die Bilanzkontrolle für Unternehmen verbessern und das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt stärken – verbunden mit einer deutlichen Ausweitung der Prüfungsbefugnisse der BaFin. Neu ist, dass die BaFin jetzt unmittelbar gegenüber Auslagerungsunternehmen wie zum Beispiel IT-Dienstleistern Anordnungen treffen kann. KPMG bietet hierzu ein spezielles Vorbereitungs- und Begleitprogramm an. Im Webcast „Die BaFin kommt – jetzt auch zu IT-Dienstleistern. Was ist zu tun?“ erfuhren unsere Teilnehmer:innen, wie die Anordnungsbefugnisse aussehen und wie sie gemeinsam mit uns eine mögliche Prüfung der BaFin meistern.