Bis zum 26. Juni 2017 haben die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten Zeit, die neue Geldwäsche-Richtlinie der EU in nationales Recht zu übersetzen. Die konkrete Übertragung in deutsches Recht durch das zuständige Finanzministerium steht derzeit noch aus. Auch aus diesem Grund hat KPMG eine Untersuchung bei verschiedenen Unternehmen aus dem Güterhandel durchgeführt. Entstanden ist auf diese Weise ein Stimmungsbild der Branche, in dem deutlich wird: In vielen Fällen fehlt es den Unternehmen an Sensibilität.
Die zentralen Ergebnisse:
Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, welche Auswirkungen deutsche Güterhändler durch die vierte Geldwäsche-Richtlinie der EU erwarten, dann laden Sie sich die Studie jetzt herunter.